Klimaanlagen Versicherung
Versichern Sie Ihre Klimaanlage gegen Reparaturkosten
Jeder kennt es: Es ist Sommer, 30 Grad im Schatten und man ergreift jede Gelegenheit, sich ein wenig abzukühlen. Glücklich schätzen kann sich der, der im Besitz einer Klimaanlage ist. Ob fest verbaute Multi Split Klimaanlage oder mobil und überall anschließbar – jede Klimaanlage dient einem bestimmten Zweck: Die Temperatur auf einen erträglichen Grad zu senken. Doch was, wenn sie das plötzlich nicht mehr tut? Die drückende Hitze bringt einen zum Zugzwang und es muss ein Techniker gerufen werden. Doch damit nicht genug. Der Techniker berechnet Anfahrts-, Arbeitsstunden-, und Ersatzteilkosten, die sich leicht zu hohen Beträgen summieren. Die WERTGARANTIE bietet daher eine spezielle Klimaanlagen Versicherung an, die diese und weitere Kosten vollständig übernimmt.
Zusatzversicherung: individuell festlegbarer Zeitraum; viele Schäden und Ursachen sind abgedeckt. Darunter: Verschleiß, Eigenverschulden, Verlust oder Unfall.
Garantie: durch den Hersteller oder Händler festgelegter Zeitraum (häufig 2 Jahre, manchmal auch kürzer oder länger); nur wenige Schäden werden reguliert.
Gewährleistung: 24 Monate gültig; Hersteller bzw. Händler verspricht, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt fehlerfrei ist. Anderenfalls wird der Schaden repariert.
WERTGARANTIE Klimaanlagen Versicherung mit Online Sofortschutz
Versichern Sie Ihre Klimaanlage mit der WERTGARANTIE Klimaanlagenversicherung gegen sämtliche Reparaturkosten. Mit einer Selbstbeteiligung von 0 % und einer Neukaufbeteiligung bei Totalschaden oder Vandalismus sind Sie gegen jede Eventualität abgesichert. Mit wenigen Klicks ist der Vertrag online abschließbar und anschließend sofort wirksam.
Diese Vorteile warten auf Sie:
Vollständige Reparaturkostenübernahme
inkl. Anfahrt, Arbeitsstunden, Ersatzteile, bei einer Selbstbeteiligung von 0 %
Testsieger im Bereich Kundenzufriedenheit
96 % der Kunden sind sehr zufrieden, getestet durch den TÜV Rheinland
Jedes Modell versicherbar
egal ob Split-, Multi Split-, oder mobile Klimaanlage, unabhängig vom Hersteller
Individuelle Laufzeit
ob neu oder gebraucht, automatische jährliche Verlängerung, 3 Monate Kündigungsfrist
Regulierung nahezu aller Schäden
auch über die gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie hinaus
Attraktive Neukaufbeteiligung
150 € Ersatzleistung (zzgl. 25 / Jahr ab 3. Jahr Schadenfreiheit), mindestens Zeitwerterstattung
Schutz gegen Verlust
Bei Mobilen Geräten, egal ob durch Diebstahl oder Stehenlassen (im Premium-Tarif)
3 zum Preis von 2
Bei Abschluss von 3 Versicherungen ist das 3. Gerät kostenlos mitversichert
Individueller Schutz mit 2 Tarifen
Machen Sie sich keine Sorgen mehr um hohe Reparaturkosten. Mit den beiden Tarifen der WERTGARANTIE Komplettschutz – Basis und Komplettschutz – Premium ist jede Klimaanlage ideal abgesichert.
WERTGARANTIE Komplettschutz – Basis
Mit dem Komplettschutz – Basis gehören hohe Reparaturkosten der Vergangenheit an. In nahezu jedem Fall reguliert er Schäden bei 0 € Selbstbeteiligung – egal ob durch Fehlbedienung, Fahrlässigkeit, Verschleiß oder Vandalismus. Bei Totalschaden erhalten Sie eine attraktive Neukaufbeteiligung zum Kauf eines Ersatzgeräts.
WERTGARANTIE Komplettschutz – Premium
Neben den Leistungen des Komplettschutz – Basis versichert Sie der Komplettschutz – Premium auch gegen Verlust und Diebstahl. Das ist vor allem für mobile Geräte interessant, die regelmäßig an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen. In diesen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung in Form eines gleichwertigen Ersatzgeräts oder einer Neukaufbeteiligung.
Klimaanlage versichern macht Sinn!
Schäden und Defekte an der Klimaanlage können vielfältige Gründe haben. Wenn das Gerät nicht mehr kühlt, können einige Schritte unternommen werden, um die Fehlermöglichkeiten einzugrenzen: Eine Grundreinigung von Filter oder Abluftschlauch kann in einigen Fällen bereits Besserung bewirken. Doch in den meisten Fällen muss ein Techniker konsultiert werden, denn für die Behebung der Schäden muss in der Regel spezielles Werkzeug verwendet werden. Muss Kühlflüssigkeit nachgefüllt werden, ist außerdem das geschulte Know-How eines Fachmanns gefragt, um die richtige Menge zu ermitteln. Die WERTGARANTIE Versicherung für Klimaanlagen kommt für all die Kosten auf, die mit einem solchen Einsatz verbunden sind.
Bei folgenden Schäden ist Ihre Klimaanlage versichert:
Verschleiß / Abnutzung
z.B. geminderte Kühlleistung durch poröse Dichtungen oder Schläuche
Verstopfung
z.B. bei Schäden durch verstopfte Schläuche oder Filter
Elektronikschäden
z.B. bei Fehlerhafter Programmierung nach dem Kauf
Fahrlässigkeit
z.B. bei Schäden durch unzulängliche Reinigung der Filter
Verlust / Diebstahl
z.B. bei Transport von mobilen Klimaanlagen (im Premium-Tarif)
Unsachgemäßge Handhabung
z.B. durch selbstbestimmtes Nachfüllen von Kühlflüssigkeit
Attraktive Neukaufbeteiligung bei Totalschaden
Manche Schäden können die Klimaanlage so beeinträchtigen, dass sie nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist. Schuld daran kann beispielsweise ein beschädigter Kompressor sein. Tritt ein Totalschaden ein, entlastet Sie die WERTGARANTIE Klimaanlagen Versicherung mit einer Beteiligung an einem gleichwertigen Ersatzgerät. Diese beträgt die Höhe des Zeitwerts des Geräts zum Schadenzeitpunkt. Unterschreitet der Zeitwert die Grenze von 150 €, bekommen Sie diesen Betrag ausgezahlt. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Versicherungsjahr um weitere 25 € jährlich.
Versichern Sie Ihre Klimaanlage gegen bei allen Schäden!
In vielen Büros schaffen Klimaanlagen bereits Erleichterung, doch auch Privathaushalte investieren zunehmend häufiger in diese Geräte. Statistisch gesehen werden die Sommer in Deutschland immer heißer und so könnte diese Form der Abkühlung in Zukunft eine immer größere Rolle spielen.
Wer sich jetzt schon dazu entschließt, viel Geld für eine Klimaanlage auszugeben, der sollte sich dessen Gewahr sein, dass gelegentlich Schäden auftreten, die hohe Reparaturkosten erfordern. Nur wenige Fehler können selbst behoben werden. Somit ist die Kontaktierung eines Technikers häufig unerlässlich.
Von fehlerhafter Programmierung nach dem Kauf durch Nichtbeachten der Bedienungsanleitung, über defekte Kompressoren, bis hin zu Lecks im Kühlkreislauf – für die Behebung sehen sich Gewährleistung und Garantie in den seltensten Fällen verantwortlich.
Die WERTGARANTIE Klima Anlagen Versicherung reguliert all diese Schäden bei 0 € Selbstbeteiligung auch weit über die Garantielaufzeit hinaus. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Schaden durch Eigenverschulden, Verschleiß oder Vandalismus entstanden ist.
Häufige Fragen
Je nach Raumgröße, Kühlleistung und Modell muss beim Kauf einer Klimaanlage mit hohen Anschaffungskosten gerechnet werden. Während brauchbare mobile Geräte im mittleren dreistelligen Bereich beginnen, können festinstallierte Split-Klimaanlagen mehrere 1000 € kosten. Doch mit der Anschaffung ist es nicht getan. Regelmäßige Wartungen und kleinere sowie größere Schäden sollten vom Fachmann behoben werden. Alleine für eine Arbeitsstunde sind 70 € nicht unüblich. Noch nicht einberechnet sind Anfahrts- und Ersatzteilkosten. Der Wertgarantie Komplettschutz für Klimaanlagen schützt Sie vor diesen, oftmals unvorhergesehenen Kosten. Bei 0 € Selbstbeteiligung werden Ihnen Reparatur-, Anfahrts-, und Ersatzteilkosten vollständig erstattet. Optional können Sie Ihre Klimaanlage im Komplettschutz - Premium sogar gegen Verlust und Diebstahl versichern. Das macht vor allem bei mobilen Geräten Sinn, die oft transportiert werden müssen.
Ab 5 € im Monat können Sie Ihre Klimaanlage mit dem Wertgarantie Komplettschutz - Basis für Klimaanlagen gegen Reparaturen absichern. Sie bekommen die Reparaturkosten vollständig erstattet, bei einer Selbstbeteiligung von 0 %. Gerade für mobile Klimaanlagen kann sich auch der Komplettschutz - Premium ab 6,95 / Monat lohnen. Er versichert Sie zusätzlich gegen Verlust und Diebstahl. In diesen Fällen erhalten Sie eine Neukaufbeteiligung in Höhe von 150 €, zzgl. weiteren 25 € / Jahr nach dem 2. Jahr. Mindestens erhalten Sie jedoch einen Betrag in Höhe des Zeitwerts der Klimaanlage zum Schadeneintritt.
Ob die Hausratversicherung den Schaden an der Klimaanlage übernimmt, hängt zunächst von der Art des Geräts ab. Handelt es sich um eine Split-Klimaanlage, also einem Gerät mit Innen- und Außenkomponente, muss abgeklärt werden, ob das Außengerät im Versicherungsumfang enthalten ist. Prinzipiell gilt: Die Hausratversicherung schützt sich in der Wohnung befindende Gegenstände. Berücksichtigt werden jedoch nur einige wenige Schadensursachen wie Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser. Wollen Sie Ihre Klimaanlage zusätzlich auch gegen Verschleiß oder Schäden durch Eigenverschulden absichern, ist die Wertgarantie Klimaanlagenversicherung die richtige Wahl. Wo der Schaden entsteht ist außerdem unerheblich. Vor allem bei mobilen Geräten kann das von Vorteil sein.
Innerhalb weniger Minuten kann die Wertgarantie Klimaanlagenversicherung online abgeschlossen werden. Ab Vertragsunterzeichnung ist sie sofort wirksam.
Ja. Sobald sowohl Garantie als auch Gewährleistung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen, erstattet Ihnen die Wertgarantie Klimaanlagenversicherung die vollen Reparaturkosten. Wichtig ist jedoch, zuerst den Hersteller bzw. den Händler zu kontaktieren, falls der eingetretene Schaden ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall ist.
Die Wertgarantie Klimaanlagenversicherung kann für jedes beliebige Gerät abgeschlossen werden. Dabei macht das Alter der Klimaanlage keinen Unterschied. Wichtig ist nur, dass das Gerät bei Versicherungsabschluss intakt ist. Defekte Geräte können nicht in den Komplettschutz aufgenommen werden. Schäden, die nach der Vertragsunterzeichnung auftreten, werden selbstverständlich reguliert.
Nein, sämtliche Reparaturkosten werden zu 100 % erstattet. Im Wertgarantie Komplettschutz - Basis für Klimaanlagen sind Sie somit umfänglich gegen Schäden nahezu jeder Art abgesichert, auch jene durch Verschleiß oder Eigenverschulden. Bei einem Totalschaden erhalten Sie eine Neukaufbeteiligung zum Erwerb eines Ersatzgeräts. Diese beträgt 150 € (zzgl. 25 / Jahr nach dem 2. Jahr), mindestens jedoch die Höhe des Zeitwerts.
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