Münchener Verein Hörgeräte Versicherung

Was zeichnet die Münchener Verein Hörgeräteversicherung aus?

Im Rahmen der ambulenten Krankenzusatzversicherung "Sehhilfen und Hilfsmittel" lassen sich über die Münchener Verein Versicherung auch Hörgeräte mitversichern. Bei der Hörgeräteanschaffung werden hier 100 % der Kosten bis 800 € für ärztlich verordnete Hörhilfen übernommen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Hörgeräteversicherungen muss keine Wartezeit eingehalten werden. Jedoch gilt hier innerhalb der ersten 2 Jahre eine Summenbegrenzung. Konkret heißt das: Im 1. Jahr werden bis zu 250 € übernommen, im 2. Jahr bis zu 500 € und ab dem 3. bis zu 800 €. Die Zusatzversicherung kann nach einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren gekündigt werden.

Zum Überblick über alle Hörgeräteversicherungen.

Diese Leistungen sind bei der Münchener Verein Hörgeräteversicherung enthalten

Keine Wartezeit

Sofort wirksam, allerdings mit anfänglicher Summenbegrenzung

Übernimmt bis zu 100 %

Für ärztlich verordnete Hörhilfen

Leistet bis 800 € je Hörgerät

Ohne Summenbegrenzung ab dem 3. Jahr

Mindestlaufzeit von 2 Jahren

Anschließend jederzeit kündbar

Leistet auch bei Sehhilfen und weiteren Hilfsmitteln

Auch bei Insulinpumpen, Perücken oder Kunstgliedern

Übernimmt Laserbehandlungen am Auge

Zu 100 % bis 800 € pro Auge

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