ALTEOS Hörgeräte Versicherung

Schützen Sie sich mit der ALTEOS Hörgeräteversicherung gegen Schäden und Verlust! Das Tochterunternehmen der AXA reguliert alle Schäden bei 0 € Selbstbeteiligung persönlich, schnell und unkompliziert. Wenden Sie sich bei einem Schaden einfach an den Hörakustiker oder die Versicherung selbst. Der ALTEOS HörgeräteSchutz ist ab sofort und ohne Wartezeit wirksam.

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif!

100 % Schutz bei Reparaturen + Verlustschutz + Geld-Zurück-Garantie bei Schadenfreiheit + Express-Ersatz

Hörgeräte Versicherung Infografik

Hörgeräteversicherung: Leistet oft über den gesamten Zeitraum von 6 Jahren oder länger Schutz gegen Reparaturen und Verlust; also bis zur nächsten Zuzahlung der Krankenkasse.

Krankenkasse: Leistet alle 6 Jahre eine Zuzahlung zum Kauf eines neuen Hörgeräts. Deckt mit der Reparaturkostenpauschale wenige Reparaturkosten ab. Diese beträgt im Durchschnitt insgesamt lediglich 140 €. Alle Kosten darüber hinaus müssen selbst getragen werden.

Garantie: Dauer wird vom Hersteller bzw. Akustiker festgelegt und beträgt meistens 1 Jahr. Die Ansprüche ergeben sich aus den Garantiebedingungen. Oft werden nur wenige Schäden berücksichtigt, die trotz richtiger Behandlung auftreten.

Sichern Sie Ihre Hörgeräte mit der Alteos Hörgeräte Versicherung ab

Keine Selbstbeteiligung

Sowohl bei Reparaturen als auch bei Ersatz

Ersatz nach Totalschaden/ Verlust

Erstattung in Höhe des Zeitwerts

Individuelle Laufzeit

wählbar zwischen 1, 3 oder 5 Jahren

Unkomplizierte Schadenregulierung

über den Hörakustiker oder direkt

Günstige Beiträge

Bereits ab 4,17 € im Monat

Vorzeitige Kündigung

Nach 3 Jahren mit 1 Monat Kündigungsfrist

Versichern Sie Ihr Hörgerät mit nur einem Tarif vollständig

Die Alteos Hörgeräteversicherung sichert Sie gegen nahezu sämtliche Schäden bei 0 € Selbstbeteiligung ab. Inbegriffen sind beispielsweise Eigenverschulden, Unfall, Körperflüssigkeiten oder Bedienungsfehler. Sollte das Hörgerät nicht mehr repariert werden können oder Sie verlieren es, erhalten Sie einen Erstattungsbetrag in Höhe des Zeitwerts für den Erwerb einer Ersatzhörhilfe. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Brutto-Hörgeräte-Preis abzgl. 10 % pro Nutzungsjahr.

Alteos Hörgeräteversicherung: Gegen diese Schäden sind Sie versichert:

Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit

Schäden am Batteriefach, am Schallschlauch oder an der Otplastik

Unfallschäden

Defekt durch Stolpern, Hinfallen oder unbeabsichtigtes Fallenlassen aus der Höhe

Wasser-/ Feuchtigkeits-/ Wettereinbruchsschäden

Schäden durch eindringenden Schweiß, Regen oder Bildung von Kondenswasser im Inneren

Elektronikschäden

Schäden am Chip, dem Lautsprecher oder anderen elektronischen Bauteilen

Totalschaden

Erstattung in Höhe des Zeitwerts des defekten Hörgeräts

Verlust oder Abhandenkommen

Verschwinden des Hörgeräts beispielsweise durch "Verschleppen" von Haustieren oder Liegenlassen

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100 % Schutz bei Reparaturen + Verlustschutz + Geld-Zurück-Garantie bei Schadenfreiheit + Express-Ersatz

Alteos Hörgeräte versichern: Unschlagbare Preis-Leistung

Die Alteos Hörgeräteversicherung ist bereits ab 4,17 erhältlich. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der unsubventionierte Brutto-Gesamtpreis beider Hörgeräte. Sie finden diesen auf der Rechnung Ihres Hörakustikers. Die Versicherungen übernimmt anschließend nahezu alle Reparaturen ohne Selbstbeteiligung. Sollten die Reparaturkosten den Zeitwert des Hörgerätes überschreiten, bekommen Sie diesen Betrag für den Erwerb eines gleichwertigen Ersatzgerätes ausgezahlt. Das gleiche Prozedere gilt auch für Verlust, Liegenlassen oder Diebstahl.

So wird der Schaden bei der Alteos Hörgeräte Versicherung abgewickelt:

Die Alteos Hörgeräteversicherung kann sowohl beim Hörakustiker oder online über die Alteos direkt abgeschlossen werden. Wurde sie über den Hörakustiker abgeschlossen, führt der erste Weg nach einem Schaden direkt zu ihm. Er behebt den Schaden und reguliert die Kosten direkt mit der Alteos Hörgeräteversicherung. Sie müssen die Versicherung also nicht direkt kontaktieren.

Laufzeit und Vertragsbedingungen

Beim Abschluss der Alteos Hörgeräte Versicherung kann frei gewählt werden, ob der Schutz 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre bestehen soll. Der einjährige Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch und muss andernfalls einen Monat vorher gekündigt werden. Der fünfjährige Schutz kann nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren vorzeitig gekündigt werden. Auch hier gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Zu beachten ist noch, dass das Hörgerät bei der Alteos Hörgeräteversicherung lediglich 1 Monat ab Kauf versichert werden kann.

Zu den Versicherungsunterlagen.

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