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Hörgeräte Reparatur Ratgeber

Teuer, teurer, Hörgeräte - Jeder der eins besitzt weiß, dass es mit wenigen hundert Euro nicht getan ist. Wer sich zudem noch dazu entscheidet, privat zuzuzahlen um sich nicht mit einem Kassengerät zufrieden geben zu müssen, der muss tief in die Tasche greifen. Was viele Leute beim Kauf noch nicht bedenken: Auch Hörgeräte sind von Zeit zu Zeit reparaturbedürftig. Und gerade bei teureren Modellen zahlt oft nicht die Krankenkasse. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Reparaturkosten gering zu halten und was Sie tun können, wenn es bereits zu spät ist.

Wie schütze ich mein Hörgerät vor Reparaturen?

Gute Pflege ist das Wichtigste. Dazu ist es unerlässlich, die Hörgeräte täglich zu reinigen. Durch achtsamen Umgang kann man die meisten Schäden vermeiden. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Sie die Batterien vorsichtig wechseln, um ein Abbrechen des Batteriefachs zu verhindern. Falls Sie Haustiere oder kleine Kinder haben, sollten Sie das Hörgerät außerdem nicht in deren Reichweite liegen lassen. Gegen manche Schäden kann man das Hörsystem trotz achtsamem Umgang nicht schützen. Ein häufiger Grund für Beschädigung ist das Eintreten von Feuchtigkeit. Ursache können Schweiß oder auch die Bildung von Kondenswasser im Inneren sein.

Was tun, wenn ein Schaden entsteht?

Wenn Sie einen Defekt am Hörgerät bemerken, konsultieren Sie am besten sofort Ihren Hörakustiker. Er entscheidet, ob die Reparatur sofort erfolgen kann, Sie das Hörgerät dalassen müssen oder er es einschicken muss. Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie ein Ersatzhörgerät. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. Diesen können Sie bei der Krankenkasse oder Ihrer Hörgeräteversicherung für eventuelle Erstattungen einreichen.

Hörgerät defekt - zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren neben der Zuzahlung zum neuen Hörgerät alle 6 Jahre auch eine Reparaturpauschale über ebendiesen Zeitraum. Diese kann für Wartungen oder Reparaturen genutzt werden. Sie beträgt ungefähr 160 €. Reparaturen oder Wartungskosten werden zunächst davon gezahlt. Sobald die Pauschale aufgebraucht wurde, müssen Sie alle Kosten tragen.

Wann zahlen Garantie und Gewährleistung bei einer Hörgeräte Reparatur?

Die Garantie beträgt bei Hörgeräten meistens 1 Jahr. Da die Bedingungen jeder Hersteller und Händler für sich selbst bestimmen kann, kann die Dauer aber auch abweichen. Meistens werden durch die Garantie nur Material-, Herstellungs-, und Konstruktionsfehler behoben.

Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung sichert Sie 2 Jahre ab Kauf gegen Schäden ab, die auf Werksseite entstanden sind. Auch hierunter fallen beispielsweise Material,- Herstellungs,- und Konstruktionsfehler. Effektiv werden Schäden jedoch nur bis zu 6 Monate nach dem Kauf behoben, danach stehen Sie dem Verkäufer gegenüber in der Beweislast. Das bedeutet, Sie müssen beweisen, dass der Schaden bereits beim Erwerb bestand.

Zusammenfassend gilt: Garantie und Gewährleistung versprechen, dass das Hörgerät bei sachgemäßer Behandlung über einen gewissen Zeitraum funktioniert. Nicht reguliert werden allerdings Schäden durch Fehlbedienung, Bruch oder Verschleiß.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Garantie und Gewährleistung Ratgeber.

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