Garantieverlängerung und Zusatzversicherung

Wer sein Gerät über die Gewährleistung bzw. die Garantie des Herstellers hinaus versichern möchte, der hat die Möglichkeit, das über eine Vielzahl von Anbietern zu tun – oft sogar beim Hersteller selbst. Doch Garantieverlängerung ist nicht gleich Garantieverlängerung. In manchen Fällen kann es sogar sinnvoller sein, stattdessen eine Zusatzversicherung abzuschließen. Wer sich absichern möchte, hat die Qual der Wahl und sollte sich vorab genau informieren.

Bild: Gewaehrleistung Grafik

Die Gewährleistung verspricht die mangelfreie Übergabe zum Zeitpunkt des Kaufes.

Bild: Garantie Grafik

Die Garantie verspricht die Funktionsfähigkeit über einen festgelegten Zeitraum.

Bild: Zusatzversicherung Grafik

Die Zusatzversicherung regelt auch Schäden über die Garantie- und Gewährleistung hinaus.

Welche Schäden berücksichtigt die Garantie?

Die Garantie beschreibt eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die Funktionalität seines Produkts anhand von ihm festgelegter Bedingungen für einen gewissen Zeitraum zu garantieren. Tritt ein Schaden auf, der laut Bedingungen die Funktion beeinträchtigt, sieht sich der Hersteller in der Pflicht, ihn auf seine Kosten zu regulieren.

Beispiele:

Aufgrund eines Motorschaden dreht sich die Trommel in der Waschmaschine nicht mehr. Da der Hersteller 10 Jahre Garantie auf den Motor gewährt, kommt er vollständig für den Schaden auf.

Sie laden Ihr Smartphone mit einem nicht zugelassenen Ladegerät. Dadurch entsteht ein Schaden. Da in den Garantiebedingungen die Schadenregulierung in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen werden, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.

Oftmals deckt die Garantie nur einen Bruchteil der Fälle ab, die tatsächlich auftreten können. Möchte man sich darüber hinaus absichern, hat man die Wahl zwischen verschiedenen Zusatzversicherungen. Welche für einen selbst am besten geeignet ist, sollte im Vorfeld gründlich recherchiert werden.

Verschiedene Formen der Garantieverlängerung

Garantieverlängerung durch den Hersteller

Hersteller wie Siemens bieten Garantieverlängerungen auf bis zu 5 Jahre an. Diese muss innerhalb der ersten beiden Jahre der eigentlichen Herstellergarantie abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine tatsächliche Verlängerung der Herstellergarantie und deren Bedingungen. D.h. genauso wie innerhalb der ersten zwei Jahre, schließt auch die erweiterte Garantie Schäden durch beispielsweise unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder natürlichen Verschleiß aus. Alle Reparaturen dieser Art werden zwar durchgeführt, jedoch dem Nutzer in Rechnung gestellt.

Garantieverlängerung durch den Händler

Viele Großhändler bieten eigene Garantieverlängerungen für Geräte an. Diese müssen häufig schon zum Kaufzeitpunkt abgeschlossen werden. Sie bauen meist auf den Bedingungen des Herstellers auf, können aber um weitere Aspekte erweitert sein. Beispielsweise versichert der Media Markt PlusSchutz über die Garantie bzw. Gewährleistung hinaus auch Schäden durch Unfall, Vandalismus und Produktions- sowie Materialfehler, die nicht durch den Hersteller abgedeckt sind. Nicht beinhaltet sind jedoch Ursachen wie gewöhnlicher Verschleiß, vorsätzliche Schadenherbeiführung, Verlust oder Diebstahl.

Der Zusatzschutz Amazon Protect vom Versandgroßhändler Amazon geht noch einen Schritt weiter: Er gewährt die Absicherung bei bis zu drei Fällen unbeabsichtigter Beschädigung (z.B. gebrochenes Handydisplay bei versehentlichem Fallenlassen). Darüber hinaus ist der Nutzer einmalig gegen Diebstahl versichert. Jedoch sind viele Fälle ausgeschlossen, in welchen ein Diebstahl als wahrscheinlich gilt (z.B. beim offensichtlichen Liegenlassen an öffentlich zugänglichen Orten oder im Auto).

Nahezu allen Garantieverlängerungen von Händlern ist gemein, dass das jeweilige Modell bei nicht möglicher Reparatur durch ein gleichwertiges ausgetauscht oder sein Zeitwert erstattet wird.

Garantieverlängerung durch externe Anbieter

Verschiedene Anbieter stellen Garantieverlängerungen in Form einer eingeschränkten Zusatzversicherung zur Verfügung. Diese kommt für die komplette Reparatur vertraglich festgelegter Schäden und damit anfallende Material-, Arbeits- und Transportkosten auf. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Geräts, wird dieser auch hier dem Versicherten ausgezahlt bzw. gegen ein gebrauchtes Ersatzgerät ausgetauscht. Nicht berücksichtigt sind oft Diebstahl, Verschleiß oder Fahrlässigkeit.

Die Höhe des Zeitwerts

Oft begegnet einem in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verschiedener Garantieverlängerungen oder Zusatzversicherungen die Klausel „Erstattung in Höhe des Zeitwerts“. Wie hoch dieser ausfällt, hängt einerseits von der Art des versicherten Objekts ab (Elektrogerät, Smartphone, Laptop, usw.), andererseits von der Auffassung der Versicherung. Für einen ungefähren Richtwert gibt es verschiedene Faustformeln: Ein Küchengerät verliert jedes Jahr ungefähr 25 % des Vorjahreswerts. So ist ein Geschirrspüler nach dem ersten Jahr noch 75 % des ursprünglichen Kaufpreises wert, im zweiten Jahr noch 56 % und im dritten 42 %. WIe genau der Zeitwert berechnet wird, kann jedoch die jeweilige Versicherung für sich festlegen und ist meistens nicht einsehbar.

Mehr Flexibilität mit einer Zusatzversicherung

Wie der Begriff „Garantieverlängerung“ definiert wird, entscheidet jeder Anbieter selbst. Selten sind jedoch alle Schäden oder Schadensursachen abgedeckt, die im Alltag auftreten können. Außerdem muss sie in den meisten Fällen zwingend zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. spätestens 6 Wochen danach abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist oft nicht möglich.

Wer sein Gerät zeitlich unabhängig und vollumfänglich schützen möchte, für den kann sich eine Zusatzversicherung als sinnvoller gestalten, wie sie beispielsweise WERTGARANTIE anbietet. Diese deckt nahezu alle Schäden aus alltäglichem Gebrauch und darüber hinaus ab und kann optional um einen Schutz gegen Diebstahl, Verlust und Liegenlassen erweitert werden. Außerdem ist sie die Laufzeit flexibel anpassbar: Es gibt keine vorgeschriebene Dauer und das Alter des Geräts ist für den Abschluss der Versicherung unerheblich.

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