Was zeichnet die Nürnberger Hörgeräteversicherung "Sehen und Hören" aus?
Mit dem Tarifmodell "Sehen und Hören" richtet sich die Nürnberger Versicherung explizit an Hörgeräte- und Sehhilfenträger. In Form einer präventiven Krankenzusatzversicherung werden beim Hörgerätekauf bis zu 64 % des Kaufpreises übernommen. Der Betrag gilt pro Ohr und geht bis maximal 800 €. Versichert wird der tatsächliche Brutto-Kaufpreis der Hörgeräte ohne Berücksichtigung von Zuzahlungen durch die Krankenversicherung. Zusatzleistungen beim Kauf von Sehhilfen und bei Laseroperationen am Auge sind inklusive. Einzig zu beachten gilt eine 36-monatige Wartezeit bis zur erstmalig möglichen Inanspruchnahme der Hörgeräteversicherung.
Zum Überblick über alle Leistungen des Tarifes "Sehen und Hören" der Nürnberger
Diese Leistungen sind bei der Nürnberger Hörgeräteversicherung enthalten
Ab 9,12 € monatlich
Abhängig vom Alter des Hörgeräteträgers
Erstattet bis zu 100 % der Zuzahlung
Für Hörgeräte und Sehhilfen
Bis zu 800 € Zuzahlung bei Hörgeräten
Pro Hörgerät und Ohr
Kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden
Zuzahlungen zum neuen Hörgerät alle 36 Monate
100 % Zuzahlung für Sehhilfen
Alle 2 Jahre, bis 300 €
100 % Zuzahlung bei Laseroperationen am Auge
Alle 5 Jahre, bis 750 € pro Auge
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