Nürnberger Hörgeräte Versicherung

Was zeichnet die Nürnberger Hörgeräteversicherung "Sehen und Hören" aus?

Mit dem Tarifmodell "Sehen und Hören" richtet sich die Nürnberger Versicherung explizit an Hörgeräte- und Sehhilfenträger. In Form einer präventiven Krankenzusatzversicherung werden beim Hörgerätekauf bis zu 64 % des Kaufpreises übernommen. Der Betrag gilt pro Ohr und geht bis maximal 800 €. Versichert wird der tatsächliche Brutto-Kaufpreis der Hörgeräte ohne Berücksichtigung von Zuzahlungen durch die Krankenversicherung. Zusatzleistungen beim Kauf von Sehhilfen und bei Laseroperationen am Auge sind inklusive. Einzig zu beachten gilt eine 36-monatige Wartezeit bis zur erstmalig möglichen Inanspruchnahme der Hörgeräteversicherung.

Zum Überblick über alle Leistungen des Tarifes "Sehen und Hören" der Nürnberger

Diese Leistungen sind bei der Nürnberger Hörgeräteversicherung enthalten

Ab 9,12 € monatlich

Abhängig vom Alter des Hörgeräteträgers

Erstattet bis zu 100 % der Zuzahlung

Für Hörgeräte und Sehhilfen

Bis zu 800 € Zuzahlung bei Hörgeräten

Pro Hörgerät und Ohr

Kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden

Zuzahlungen zum neuen Hörgerät alle 36 Monate

100 % Zuzahlung für Sehhilfen

Alle 2 Jahre, bis 300 €

100 % Zuzahlung bei Laseroperationen am Auge

Alle 5 Jahre, bis 750 € pro Auge

Beurteilen Sie diese Seite

Wie finden Sie die Informationen, die wir Ihnen hier vermitteln? Ihre Meinung ist uns wichtig. Fragen zum Produkt oder Anfragen zur Seite nehmen wir gern persönlich entgegen.

Gesamtbewertung

4.8
Rated 4.8 out of 5
4.8 von 5 Sternen (basierend auf 11 Bewertungen)
Scroll to top