Hörgeräteversicherung schon ab 5 €/ Monat mit Online-Sofortschutz
Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung bietet Ihnen Rundum-Schutz gegen Schäden an Ihrem Hörgerät. Sie ist sofort nach Online-Abschluss wirksam und versichert Sie im Komplettschutz – Basis gegen Reparaturen bei 0,- € Selbstbeteiligung. Der Komplettschutz - Premium sogar gegen Verlust, Liegenlassen und Diebstahl.
Der TÜV Rheinland zeichnete die Wertgarantie mit der Bestnote 1,62 im Bereich Garantie-Dienstleistung aus. Von 1.200 befragten Endkunden stufen 97 % die Zusatzversicherung als „sehr zuverlässig“ bzw. „zuverlässig“ ein.
Rundum geschützt mit der Wertgarantie Hörgeräteversicherung
Sowohl mit dem Tarif Komplettschutz – Basis als auch dem Komplettschutz – Premium sind Sie gegen alle Reparaturkosten versichert, die nicht von der Reparaturpauschale Krankenkasse gedeckt sind. Die Zusatzleistungen im Premium-Tarif schützen zudem den von Ihnen privat zugezahlten Anteil zum Hörgerät im Falle des Verlusts oder Diebstahls.
Komplettschutz – Basis
Mit dem Basis-Tarif sind Sie rundum gegen Reparaturenkosten abgesichert. Er berücksichtigt Schäden nahezu jeder Ursache: auch jene durch Bedienfehler, Schweiß oder Verschleiß – die ideale Grundlage für Ihre Hörgeräte-Absicherung bei 0 € Selbstbeteiligung.
Komplettschutz – Premium
Der Premium Tarif beinhaltet alle Leistungen des Basis-Tarifs und ergänzt diesen mit einer Kostenbeteiligung, sollten Sie Ihr Hörgerät verlieren. Die Versicherung entlastet Sie in diesen Fällen mit einem Betrag in Mindesthöhe des Zeitwerts des Geräts.
Wertgarantie Hörgeräteversicherung - Vorteile auf einen Blick
0 € Selbstbeteiligung bei Reparaturen
100 % Erstattung von Reparaturkosten
96 % der Kunden sind sehr zufrieden
Kundenservice durch TÜV Rheinland geprüft
Beliebig nach Kauf versicherbar
Versicherungsstart kann frei gewählt werden
Erstatten bei Verlust & Liegenlassen
rundum abgesichert mit dem Premium-Tarif
Übersichtliche, jährliche Laufzeit
mit 3 Monaten Kündigungsfrist
Jedes Hörgerät versicherbar
unabhängig von Kaufdatum oder Hörakustiker
Wertgarantie Hörgeräteversicherung: Der Zeitraum ist individuell festlegbar. Sie kann nach dem Kauf eines neuen Hörgeräts auf dieses umgeschrieben werden. Sie übernimmt Reparaturkosten bei nahezu allen Schäden und entlastet Sie bei Totalschaden. Ein Verlustschutz ist optional buchbar.
Krankenkasse: Leistet alle 6 Jahre eine Zuzahlung zum Kauf eines neuen Hörgeräts. Sie deckt mit der Reparaturkostenpauschale wenige Reparaturkosten ab. Diese beträgt im Durchschnitt insgesamt lediglich 140 €. Alle Kosten darüber hinaus müssen Sie selbst tragen.
Garantie: Die Dauer legt der Hersteller bzw. Akustiker fest und beträgt meistens 1 Jahr. Die Ansprüche ergeben sich aus den Garantiebedingungen. Sie berücksichtigt oft nur wenige Schäden, die trotz richtiger Behandlung auftreten.
Gegen folgende Schäden sind Sie geschützt:
Unsachgemäße Handhabung
Defekte der Otoplastik, der Batterieklappe oder den Schallschlauches/ Hörers
Verlust/ Liegenlassen/ Diebstahl
Das Hörgerät ist unauffindbar verloren, wird gestohlen oder durch Haustiere "verschleppt"
Wasser, Feuchtigkeit, Schweiß
Schäden des Inneren durch Kondensationsfeuchtigkeit oder eindringender Schweiß/ Duschwasser
Elektronikschäden
Defekte am Chip oder andere elektronische Bauteile, die nicht in Garantie fallen
Verschleiß, Abnutzung
abgenutzter externer Lautsprecher (Hörer), Schallschlauch, Batterieklappe oder Programm-Taster
Fall-/ Sturzschäden
Defekt durch unabsichtliches Fallenlassen oder Schäden durch Stürze des Hörgeräteträgers
Höhe der versicherten Summe
Die Wertgarantie versichert den “unsubventionierten” Brutto-Hörgeräte-Preis, den Sie auf der Rechnung des Hörakustikers finden, also die Kosten für das Gerät inkl. 7 % Mehrwertsteuer. Etwaige Zuzahlungen der Krankenkasse berücksichtigt sie nicht. Der Brutto-Hörgerätewert ist auch für die Berechnung des Zeitwerts maßgeblich, welcher Ihnen im Falle des Liegenlassens, Verlustes, Diebstahls oder Totalschaden erstattet wird.
Sofortiger Schutz & Laufzeit
Der Komplettschutz der Wertgarantie ist bequem online abschließbar und anschließend sofort wirksam. Eigentlicher Vertragsbeginn ist der jeweils 1. Des Folgemonats. Die festgelegte Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch jährlich. Alle nötigen Unterlagen erhalten Sie per Email. Die Hörgeräteversicherung können Sie bequem 3 Monate vor Ablauf kündigen.
Zum Überblick über alle Hörgeräteversicherungen
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